KRITIS: Der BSI-Nachweis läuft jetzt auf zwei Ebenen.

Betreiber kritischer Anlagen gelten seit dem NIS2UmsuCG automatisch als besonders wichtige Einrichtung. Seit März 2026 verlangt zusätzlich das KRITIS-Dachgesetz den Nachweis physischer Resilienz.

KRITIS · BSIG § 30/31/39 · KRITIS-Dachgesetz

Cyber · BSIG (NIS2UmsuCG)

seit 6.12.2025
  • Risikomanagement nach Stand der Technik (§ 30, § 31 BSIG)
  • Nachweis gegenüber dem BSI alle 3 Jahre (§ 39 BSIG, vorher 2 Jahre)
  • Gestufte Meldepflicht (§ 32): 24 h / 72 h / 1 Monat
  • Bußgeldrahmen bis 10 Mio. €

Physisch · KRITIS-Dachgesetz

seit 6.3.2026
  • All-Gefahren-Ansatz: Sabotage, Naturkatastrophen, Lieferkettenausfall
  • Resilienzpläne verpflichtend: Notfallteams, Objektschutz, Ersatzversorgung
  • Zutritt zu Leitwarten, Serverräumen, Technikbereichen wird Prüfgegenstand
Zum 6.12.2025 umnummeriert: Aus § 8a BSIG (Maßnahmen) wurden § 30 und § 31 BSIG, der Nachweis läuft jetzt über § 39 BSIG (alle 3 statt 2 Jahre), die Meldepflicht über § 32 BSIG. Verweist eure Dokumentation noch auf § 8a, reicht es, sie bei Gelegenheit zu aktualisieren.

Warum wir in KRITIS-Umgebungen anders testen

  • SCADA/ICS-Systeme sind oft Jahrzehnte alt und nie für Netzanbindung gebaut – aggressive Scans sind hier tabu
  • Klare Ausschlusszonen, enge Abstimmung mit dem Betrieb, sofortiger Abbruch bei unerwarteten Effekten
  • Typische Findings: OT-Netz direkt aus der IT erreichbar, SCADA-Standardpasswort, Leitwarte ohne Badge-Kontrolle, VPN ohne MFA

9 KRITIS-Sektoren

Energie Wasser & Abwasser Gesundheit Ernährung Finanz- & Versicherungswesen Transport & Verkehr Digitale Infrastruktur & IKT Staat & Verwaltung Medien & Kultur

Regelschwellenwert 500.000 versorgte Personen (Anhang 2 BSI-KritisV). Stand 06/2026: 1.231 Betreiber, 2.180 kritische Anlagen.

1

Scoping & Risikoabstimmung

No-Go-Bereiche verbindlich festlegen.

2

Kontrollierte Testdurchführung

IT, OT, physisch – kritische Findings sofort.

3

BSI-konformer Bericht

Nachweisdokument nach § 39 BSIG.

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