BSIG · KRITIS-Dachgesetz · Nachweis nach § 39

Betreiber kritischer Anlagen weisen seit 2026 auf zwei Ebenen nach.

Nach § 28 BSIG gelten Betreiber kritischer Anlagen als besonders wichtige Einrichtungen. Dazu kommt seit März 2026 die physische Resilienz aus dem KRITIS-Dachgesetz. Wir prüfen beides in einem abgestimmten Durchgang und dokumentieren es so, dass der Bericht als Nachweis taugt.

  • Bericht als Nachweisdokument nach § 39 BSIG
  • IT, OT und Zutritt in einem Test
  • Ohne Betriebsunterbrechung

Zwei Gesetze, ein Prüfdurchgang

Cybersicherheit BSIG in der Fassung des NIS2UmsuCG seit 6.12.2025
§ 30, § 31 BSIG Risikomanagement nach dem Stand der Technik
§ 32 BSIG Meldung erheblicher Vorfälle: 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat
§ 39 BSIG Nachweis gegenüber dem BSI alle drei Jahre, vorher zwei
Physische Resilienz KRITIS-Dachgesetz seit 17.3.2026
All-Gefahren-Ansatz Sabotage, Naturkatastrophen und Lieferkettenausfälle gemeinsam betrachtet
Resilienzplan Notfallteams, Objektschutz, Ersatzversorgung
Zutritt Leitwarte, Serverraum und Technikbereiche werden Prüfgegenstand

Ein Durchgang, ein Bericht

Physical, Infrastruktur, OT und Active Directory in einem abgestimmten Test. Jedes Finding mit Paragraf, Schweregrad und Maßnahme.

Zehn kritische Sektoren

  • Energie
  • Wasser und Abwasser
  • Gesundheit
  • Ernährung
  • Finanzwesen
  • Transport und Verkehr
  • Digitale Infrastruktur und IKT
  • Siedlungsabfallentsorgung
  • Sozialversicherung und Grundsicherung

Der zehnte Sektor nach § 4 Abs. 1 KRITIS-Dachgesetz ist der Weltraum. Ob eine Anlage als kritisch gilt, hängt von anlagenspezifischen Schwellenwerten ab. Sie leiten sich alle vom Regelschwellenwert 500.000 versorgter Personen ab, die Werte je Anlagenart stehen in den Anhängen 1 bis 9 der BSI-KritisV. Stand Juni 2026 sind beim BSI 1.231 Betreiber mit 2.180 kritischen Anlagen registriert.

Was wir liefern und was nicht

Von uns

  • Pentest in IT, OT und physischer Zutrittssicherung, abgestimmt mit eurem Betrieb
  • Bericht als Nachweisdokument nach § 39 BSIG, mit Management-Summary und Maßnahmenplan
  • Meldung kritischer Findings sofort, noch während der Test läuft

Nicht von uns

  • Die Registrierung und die Einreichung des Nachweises beim BSI
  • Die Einstufung, ob eure Anlage die Schwellenwerte der BSI-KritisV erreicht
  • Der Resilienzplan selbst. Wir liefern den technischen Befund, den ihr darin verwendet

Falls eure Unterlagen noch § 8a BSIG zitieren

§ 8a BSIG Maßnahmen § 30 und § 31 BSIG
§ 8a Abs. 3 BSIG Nachweis § 39 BSIG
§ 8b BSIG Meldepflicht § 32 BSIG

Das NIS2UmsuCG hat das BSIG zum 6. Dezember 2025 neu strukturiert und umnummeriert. Inhaltlich bauen die neuen Paragrafen auf der bisherigen Systematik auf, wurden aber verschärft: Nachweisintervall drei statt zwei Jahre, präzisierte Meldefristen, Bußgeldrahmen bis 10 Mio. €. Lag eure bisherige Nachweisfrist innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten, gilt einmalig noch die alte Frist.

Was das BSIG von Betreibern verlangt

§ 30 und § 31 BSIG verpflichten Betreiber kritischer Anlagen zu angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach dem Stand der Technik. Der Penetrationstest ist das anerkannte Instrument für den Nachweis nach § 39 BSIG.

Angemessene Schutzmaßnahmen

Systeme nach dem Stand der Technik absichern (§ 30 Abs. 1, § 31 BSIG).

Infra, Physical, AD

Regelmäßige Überprüfung

Nachweis gegenüber dem BSI alle drei Jahre (§ 39 BSIG). Der Bericht ist dafür ein zentrales Dokument.

alle Module

Meldepflicht bei Störungen

Gestufte Meldung nach § 32 BSIG. Dafür muss die eigene Angriffsfläche bekannt sein.

OSINT, Infrastruktur

Zugang und Zutritt

Serverräume, Leitwarten und Technikbereiche sind nach § 31 BSIG besonders schützenswert, seit März 2026 zusätzlich Teil der Resilienzpläne.

Physical

Netzwerk- und Systemsicherheit

Segmentierung von IT und OT, Firewall-Regeln, privilegierte Zugänge: hält das Netz als Barriere nach § 30 BSIG stand?

Infrastruktur

Mitarbeitersensibilisierung

Social Engineering ist einer der häufigsten Einstiegspunkte und ebenfalls Teil der Maßnahmen nach § 30 BSIG.

Social Engineering

Warum wir in KRITIS-Umgebungen anders testen

  • SCADA- und ICS-Systeme sind oft Jahrzehnte alt und wurden nie für eine Netzanbindung gebaut. Aggressive Testmethoden haben dort nichts verloren.
  • Ausschlusszonen und No-Go-Bereiche legen wir vor dem Test verbindlich fest, gemeinsam mit euren Betriebsverantwortlichen.
  • Lückenlose Protokollierung, enge Abstimmung während des Tests und sofortiger Abbruch, sobald etwas unerwartet wirkt.
  • Angriffe auf kritische Infrastrukturen verfolgen geopolitische Ziele, staatliche Akteure sind hier aktiver als anderswo. Ransomware-Gruppen haben KRITIS-Betreiber ausdrücklich als lohnendes Ziel benannt.

Wie läuft ein KRITIS-Pentest ab?

  1. 1

    Scoping

    Umfang und kritische Systeme abgegrenzt.

  2. 2

    Reconnaissance

    Öffentliche Quellen, Netzwerk-Footprinting.

  3. 3

    Durchführung

    Manuelle Tests, eng mit dem Betrieb getaktet.

  4. 4

    Bewertung

    Schweregrad und Wirkung auf den Betrieb.

  5. 5

    Bericht

    Maßnahmenplan und Nachweis nach § 39 BSIG.

Beispielhafte Befunde und ihr Paragraf

Leitwarte: Direktzugang ohne Badge-Kontrolle§ 31 BSIG
OT-Netzwerk direkt aus der IT erreichbar§ 30 BSIG
SCADA-System mit aktivem Standardpasswort§ 30 BSIG
VPN ohne MFA für den Remote-Zugang§ 30 BSIG

Beispiele aus Berichten, keine Kennzahlen eines konkreten Kunden. Im Bericht steht zu jedem Finding der Paragraf, der Schweregrad und die empfohlene Maßnahme.

Bereit für euren KRITIS-Nachweis?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir in 30 Minuten eure Umgebung und den Scope. Danach bekommt ihr ein Festpreisangebot.