Öffentliche Verwaltung · NIS2 & OZG

Ein Angriff auf euren IT-Dienstleister
trifft dutzende Kommunen auf einmal

Öffentliche Verwaltung fällt nach NIS2 in den Sektor „Staat und Verwaltung“ und muss angemessene Sicherheitsmaßnahmen nachweisen. Für Online-Verwaltungsleistungen nach dem OZG schreibt die IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund (ITSiV-PV) des BMI zusätzlich regelmäßige Web-Checks und Penetrationstests durch BSI-zertifizierte Anbieter vor. Besonders kritisch: Viele Kommunen betreiben ihre IT nicht selbst, sondern über einen gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleister, ein einzelner erfolgreicher Angriff kann dadurch dutzende Städte und Gemeinden gleichzeitig lahmlegen. Bürgerportale, Fachverfahren und die Anbindung an den zentralen Dienstleister, das sind die drei Stellen, an denen wir ansetzen.

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Nacht vom 29./30. Oktober 2023 Ransomware-Angriff auf die Südwestfalen-IT. Bis zu 103 Kommunen wochenlang im Notbetrieb (laut heise online).
Realer Vorfall

Was der Fall Südwestfalen-IT jede Kommune lehrt

In der Nacht vom 29. auf den 30. Oktober 2023 traf ein Ransomware-Angriff die Südwestfalen-IT, den gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleister für einen Großteil der Region Südwestfalen. Die Folgen zeigen, was ein Single Point of Failure in der kommunalen IT-Landschaft konkret bedeutet.

Südwestfalen-IT · Nacht vom 29. auf den 30. Oktober 2023 · Gruppe „Akira“ (laut Medienberichten)
  1. 01

    Kompromittierter VPN-Zugang

    Laut Medienberichten verschafften sich die Angreifer über einen kompromittierten VPN-Zugang Zutritt zum Netz der Südwestfalen-IT, dem klassischen Einfallstor bei extern erreichbaren Fernzugängen.

  2. 02

    Ausbreitung ins Netz des IT-Dienstleisters

    Von diesem einen Zugang aus breiteten sich die Angreifer im internen Netz des Dienstleisters aus, genau dem Netz, an das dutzende Kommunen ihre eigene Verwaltungs-IT angeschlossen hatten.

  3. 03

    Ransomware-Verschlüsselung

    Die Gruppe „Akira“ verschlüsselte daraufhin zentrale Systeme der Südwestfalen-IT. Weil so viele Kommunen an dieselbe Infrastruktur angebunden waren, traf die Verschlüsselung nicht eine Verwaltung, sondern eine ganze Region auf einen Schlag.

  4. 04

    Wochen im Notbetrieb für bis zu 103 Kommunen

    Nach Angaben von heise online mussten bis zu 103 Kommunen wochenlang im Notbetrieb arbeiten, mit eingeschränktem Zugriff auf Bürgerportale, Fachverfahren und interne Systeme.

Was das heißt

Die Lehre für eure Kommune

Der Fall Südwestfalen-IT betraf keine Großstadt mit eigener IT-Abteilung, sondern genau die Konstellation, die in Deutschland am häufigsten vorkommt: kleinere und mittlere Kommunen, die ihre IT über einen gemeinsamen Dienstleister beziehen. Betroffen war nicht die einzelne Kommune, sondern die gemeinsame Infrastruktur, an die sie angeschlossen war.

Ähnliche Vorfälle gab es auch bei der Stadt Mössingen (17. November 2023) und 2025 bei zwei Berliner Senatsverwaltungen durch die Gruppe „Rhysida“.

Angaben nach öffentlicher Berichterstattung (u. a. heise online). accessgranted war an diesem Vorfall nicht beteiligt.

Abhängigkeitskarte

Ein Dienstleister, viele Kommunen, eine geteilte Angriffsfläche

Verwaltungen kombinieren öffentlich erreichbare Bürgerdienste mit historisch gewachsenen Fachverfahren und ständigem Publikumsverkehr. Hängen dazu viele Kommunen an derselben zentralen Infrastruktur, reicht ein einziger kompromittierter Zugang, damit sich ein Vorfall entlang der Anbindungen auf alle angeschlossenen Verwaltungen ausbreitet.

01 VPN-Zugang 02 · 03 Kommunaler IT-Dienstleister 04 Kommune Kommune Kommune Kommune Kommune Kommune Kommune
  • Einfallstor: ein kompromittierter Fernzugang
  • Geteilte Infrastruktur: der gemeinsame kommunale IT-Dienstleister
  • Angeschlossene Kommunen: alle gleichzeitig betroffen
Wo wir ansetzen
  1. A

    Bürgerportale

    Online-Antragsstrecken für Personalausweis, Kfz-Zulassung oder Wohngeld sind öffentlich erreichbar und damit ein direktes Ziel für Angreifer, die Bürgerdaten oder Zugriff auf dahinterliegende Systeme suchen.

  2. B

    Fachverfahren

    Spezialsoftware für Meldewesen, Sozialleistungen oder Bauverwaltung ist oft über Jahrzehnte gewachsen, selten für heutige Bedrohungslagen konzipiert und schwer kurzfristig zu ersetzen.

  3. C

    Zentraler IT-Dienstleister

    Nutzen viele Kommunen dieselbe zentrale Infrastruktur, wird ein einzelner erfolgreicher Angriff zum Vorfall für dutzende Verwaltungen gleichzeitig, wie der Fall Südwestfalen-IT gezeigt hat.

  4. D

    Publikumsverkehr in Rathäusern & Bürgerämtern

    Offene Schalterhallen, viele einzelne Standorte und direkter Bürgerkontakt erleichtern Pretexting und unbefugten Zutritt in einem Umfeld, das auf Bürgernähe statt auf Sicherheit ausgelegt ist.

Rechtlicher Rahmen

Zwei Pflichten, ein Thema: NIS2 und OZG

Öffentliche Verwaltung ist regulatorisch doppelt betroffen: einmal branchenübergreifend durch NIS2, einmal spezifisch für digitale Bürgerdienste durch das OZG. Beides läuft auf dieselbe Grundfrage hinaus: Ist eure IT tatsächlich so sicher, wie sie sein müsste?

NIS2 / BSIG

Staat und Verwaltung als eigener Sektor

Anlage 1 des BSIG führt „Staat und Verwaltung“ als eigenen Sektor. Kommunen, die die dortigen Schwellenwerte erreichen, unterliegen denselben Nachweispflichten wie Energieversorger oder Krankenhäuser, inklusive Registrierung beim BSI und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.

OZG / ITSiV-PV

Pentest-Pflicht für Online-Verwaltungsleistungen

Für Verwaltungsleistungen, die über den Portalverbund nach dem Online-Zugangsgesetz angeboten werden, schreibt die ITSiV-PV des BMI regelmäßige Web-Checks und Penetrationstests durch BSI-zertifizierte Prüfstellen vor. BSI IT-Grundschutz bleibt dabei die allgemeine Referenz, die DSGVO gilt zusätzlich für alle Bürgerdaten.

Registrierungs- und Meldepflichten laufen unabhängig davon, ob eine Kommune ihre IT selbst betreibt oder über einen gemeinsamen Dienstleister bezieht.

Für wen das relevant ist

Wer in der Verwaltung entscheidet, und was oft dagegenspricht

Ein Pentest für eine Kommune hat selten nur einen Entscheider. In der Praxis sitzen meist der IT-Leiter oder Amtsleiter IT, der kommunale IT-Dienstleister selbst, ein Informationssicherheitsbeauftragter oder CISO, der Bürgermeister oder Kämmerer als Budgetverantwortlicher und der Datenschutzbeauftragte am Tisch, mit teils unterschiedlichen Prioritäten.

Die häufigsten Einwände

  1. 01

    Knappe Haushaltsmittel

    Kommunale Budgets sind eng geplant, IT-Sicherheit konkurriert mit vielen anderen Pflichtaufgaben. Ein klar abgegrenzter, fest kalkulierter Scope macht den Aufwand von vornherein planbar.

  2. 02

    Vergaberecht macht die Beauftragung kompliziert

    Öffentliche Auftraggeber müssen Ausschreibungs- und Vergaberegeln einhalten, auch bei IT-Sicherheitsleistungen. Wir legen unsere Angebote so aus, dass sie sich für Direktvergaben unterhalb der Wertgrenzen ebenso eignen wie als Grundlage für ein förmliches Vergabeverfahren.

  3. 03

    Unklare Zuständigkeit: Kommune oder IT-Dienstleister?

    Oft ist nicht eindeutig geklärt, wer für welchen Teil der Infrastruktur verantwortlich ist, die einzelne Kommune oder der gemeinsame IT-Dienstleister. Wir klären das im Scoping vorab, damit der Test dort ansetzt, wo eure tatsächliche Verantwortung liegt.

  4. 04

    „Wir sind zu klein, um ein Ziel zu sein“

    Genau diese Annahme lag beim Fall Südwestfalen-IT nahe, und war falsch. Ziel war nicht die einzelne kleine Kommune, sondern die gemeinsame Infrastruktur, an die sie angeschlossen war. Größe schützt nicht, wenn die Angriffsfläche geteilt wird.

Vergabe-taugliches Vorgehen

Fünf Punkte, die in jedem Angebot an eine Kommune stehen

Verwaltungsabläufe und Vergaberecht ticken anders als in der freien Wirtschaft. Statt eines Ablaufplans bekommt ihr deshalb eine Liste dessen, was ihr von uns verbindlich erwarten könnt, vom ersten Gespräch bis zum Abschlussbericht.

  • Festpreisangebot mit Leistungsbeschreibung

    Ihr erhaltet ein Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung, Festpreis und nachvollziehbarer Kalkulation. Den Scope legen wir vorher gemeinsam fest: welche Systeme in eurer eigenen Verantwortung liegen und welche über den kommunalen IT-Dienstleister laufen.

  • Wertgrenzen für Direktvergaben berücksichtigt

    Für Direktvergaben gelten je nach Land und Kommune eigene Wertgrenzen. Wir schneiden Scope und Angebot so zu, dass sie darunter bleiben können, oder liefern die Unterlagen so, dass sie als Grundlage für ein förmliches Vergabeverfahren taugen.

  • ITSiV-PV-konformer Bericht mit Management-Summary

    Jedes Finding wird nach Schweregrad, Ausnutzbarkeit und Auswirkung auf Bürgerdienste und Verwaltungsbetrieb bewertet. Der Abschlussbericht dokumentiert Web-Checks und Penetrationstest so, dass er als Nachweis für ITSiV-PV und NIS2 verwendbar ist, mit einer Management-Summary für IT-Leitung, Amtsleitung und Verwaltungsspitze.

  • Fester Ansprechpartner für Notfälle

    Für die Dauer des Tests ist auf beiden Seiten ein Ansprechpartner benannt und erreichbar. Zeigt sich während der Prüfung ein kritisches Risiko, informieren wir sofort und nicht erst im Abschlussbericht.

  • Keine Unterbrechung der Bürgerdienste

    Bürgerportale, Fachverfahren und Netzwerk werden manuell und im vereinbarten Scope geprüft. Testfenster stimmen wir vorab ab, destruktive Tests sind ausgeschlossen, der laufende Bürgerbetrieb bleibt unberührt.

Relevante Module

Diese Tests bringen eure Verwaltungs-IT auf Stand der Technik

Bürgerportale, Fachverfahren und Rathaus lassen sich nicht mit einem Test abhaken. Diese Module bringen wir bei Kommunen typischerweise zusammen.

01

Physical Pentest

Simulierter Zutritt zu Bürgerämtern, Rathäusern und Serverräumen. Deckt die physische Angriffsfläche ab, die bei hohem Publikumsverkehr besonders relevant ist.

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02

Social Engineering

Phishing- und Pretexting-Simulationen, zugeschnitten auf den direkten Bürgerkontakt und die Arbeitsweise von Sachbearbeitern.

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03

Infrastruktur-Pentest

Netzwerksegmentierung, VPN-Zugänge und Anbindung an den kommunalen IT-Dienstleister im Fokus, genau dort, wo der Fall Südwestfalen-IT ansetzte.

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NIS2
Zusätzlich relevant

NIS2 für den Sektor Staat und Verwaltung

Unsere NIS2-Seite zeigt im Detail, welche Pflichten aus Art. 21 NIS2 bzw. § 30 BSIG sich mit einem Penetrationstest nachweisen lassen.

NIS2-Pentest

Pentest für Kommunen: eure Fragen

Für Online-Verwaltungsleistungen über den OZG-Portalverbund schreibt die IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund (ITSiV-PV) des BMI regelmäßige Web-Checks und Penetrationstests durch BSI-zertifizierte Anbieter vor. Zusätzlich gilt NIS2 für den Sektor „Staat und Verwaltung“, sobald die dortigen Schwellenwerte erreicht sind. In beiden Fällen ist ein Penetrationstest das anerkannte Nachweisinstrument.
NIS2 führt „Staat und Verwaltung“ als eigenen Sektor in Anlage 1 des BSIG. Kommunen und Behörden, die die dort genannten Schwellenwerte erreichen, müssen sich beim BSI registrieren, Sicherheitsvorfälle melden und angemessene technische Maßnahmen nachweisbar umsetzen, genau wie Unternehmen in anderen NIS2-Sektoren.
Wir legen unsere Angebote von vornherein so aus, dass sie sowohl für Direktvergaben unterhalb der jeweiligen Wertgrenzen als auch als Grundlage für ein förmliches Vergabeverfahren nutzbar sind: klare Leistungsbeschreibung, Festpreis, nachvollziehbare Kalkulation.
Ja. Bürgerportale und Online-Antragsstrecken gehören zur klassischen Angriffsfläche einer Kommune, wir prüfen sie unter anderem auf Berechtigungsfehler, Authentifizierungsschwächen und Konfigurationsprobleme, ohne den laufenden Bürgerbetrieb zu gefährden.
Ja, im Rahmen unseres Physical-Pentest-Moduls simulieren wir realistische Zutrittsversuche, etwa als vermeintlicher Techniker oder Besucher, und prüfen, ob Empfang, Zugangskontrollen und Serverräume dem standhalten. Ablauf und Umfang stimmen wir vorher mit einem festgelegten Kreis auf eurer Seite ab.
Das hängt vom Umfang ab: Anzahl der Standorte und Fachverfahren, ob der kommunale IT-Dienstleister eingebunden ist, ob Physical und Social Engineering Teil des Scopes sein sollen. Nach dem kostenlosen Erstgespräch kennen wir euren Bedarf und ihr erhaltet ein transparentes, vergaberechtskonformes Festpreisangebot.
Der Fall Südwestfalen-IT zeigt das Gegenteil: Angegriffen wurde nicht eine einzelne kleine Kommune, sondern der gemeinsame IT-Dienstleister, an den bis zu 103 Kommunen angeschlossen waren. Wer über eine geteilte Infrastruktur läuft, teilt sich auch deren Angriffsfläche, unabhängig von der eigenen Größe.
Das klären wir im Scoping-Gespräch. In der Praxis liegt ein Teil der Infrastruktur bei der einzelnen Kommune (z. B. Fachverfahren, Endgeräte, Bürgerbüro) und ein Teil beim zentralen Dienstleister (Netzwerk, Serverbetrieb, VPN). Wir passen den Testumfang an eure tatsächliche Zuständigkeit an, gegebenenfalls in Abstimmung mit eurem IT-Dienstleister.