DORA · Digital Operational Resilience Act · Finanzsektor

DORA-Pentest: Resilienznachweis für den Finanzsektor

DORA gilt seit 17. Januar 2025. Die Übergangsfrist ist abgelaufen, Nachweise werden aktiv geprüft.

Seit dem 17. Januar 2025 ist DORA unmittelbar geltendes EU-Recht, und seit 2026 ist die Kulanzphase vorbei: Aufsichtsbehörden wie die BaFin gleichen das Register of Information automatisiert ab und führen aktive Prüfungen durch. Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister und deren IT-Dienstleister müssen die digitale Betriebsstabilität regelmäßig technisch nachweisen. Unser Penetrationstest liefert genau diesen Nachweis nach Art. 24 und 25 DORA, auditierbar und direkt verwendbar.

  • Art. 25 DORA abgedeckt
  • Bericht in 5 Werktagen
  • Kostenloses Erstgespräch
Was DORA von euch fordert

Art. 24 / 25 DORA

  • Regelmäßige Sicherheitstests

    Art. 24 Abs. 6 DORA verlangt mindestens einmal jährlich Tests aller IKT-Systeme, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, und Art. 25 nennt den Penetrationstest als zulässige Methode, Penetrationstests sind dafür das anerkannte Nachweismittel.

  • Dokumentierter Testnachweis

    Euer Bericht muss Findings, Risikobewertungen und Maßnahmen enthalten, direkt verwendbar für BaFin-Audits und interne Compliance.

  • Lieferkette im Blick

    DORA erstreckt sich auf kritische IT-Dienstleister. Auch als IT-Dienstleister einer Bank könnt ihr DORA-pflichtig sein.

Art. 26 / 27 DORA · TLPT

  • TLPT nur für wenige Institute

    TLPT ist nur für Institute verpflichtend, die von der Aufsicht als „signifikant“ eingestuft werden: etwa G-SIIs/O-SIIs, Zahlungsinstitute ab 150 Mrd. € Zahlungsvolumen pro Jahr (in jedem der zwei vorangegangenen Kalenderjahre) oder Versicherer nur bei über 1,5 Mrd. € Bruttoprämien und zugleich über 10 Mrd. € versicherungstechnischen Rückstellungen. Für alle anderen reicht ein strukturierter Pentest nach Art. 25.

Unser DORA-Pentest-Bericht ist für BaFin-Audits, interne Compliance-Nachweise und Geschäftsführungs-Reporting direkt verwendbar.

DORA erklärt

Was ist DORA und wen betrifft es?

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine EU-Verordnung, die seit dem 17. Januar 2025 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Sie verpflichtet Finanzunternehmen und deren kritische IT-Dienstleister, die digitale Betriebsstabilität systematisch zu testen und nachzuweisen. DORA ersetzt und vereinheitlicht die bisher fragmentierten nationalen Anforderungen und betrifft damit über 22.000 Unternehmen allein in der EU.

  1. 01

    DORA gilt seit 17. Januar 2025. Die Übergangsfrist ist abgelaufen, Nachweise werden aktiv geprüft.

  2. 02

    Die Verordnung gilt direkt, ohne nationales Umsetzungsgesetz. BaFin und EZB prüfen die Einhaltung.

  3. 03

    Auch IT-Dienstleister, Cloud-Anbieter und Rechenzentren können DORA-pflichtig sein, wenn sie kritische Funktionen für Finanzunternehmen erbringen.

DORA-Zeitleiste

Von der Verordnung zur aktiven Durchsetzung

DORA ist kein neues Thema mehr: Seit 2023 durchläuft die Verordnung einen klaren Fahrplan, vom Inkrafttreten bis zur heutigen, aktiven Aufsichtspraxis.

  1. 16. Jan. 2023

    DORA tritt in Kraft

    Die Verordnung (EU) 2022/2554 erscheint am 27.12.2022 im Amtsblatt und tritt zwanzig Tage später in Kraft, mit einer zweijährigen Übergangsfrist bis zum Anwendungsbeginn.

  2. 17. Jan. 2025

    Anwendungsbeginn

    DORA gilt unmittelbar und ohne nationales Umsetzungsgesetz in allen EU-Mitgliedstaaten. Ab diesem Stichtag müssen Finanzunternehmen die Anforderungen technisch erfüllen können.

  3. 2025

    Übergangsjahr & RTS-Finalisierung

    Die ESAs (EBA, ESMA, EIOPA) finalisieren die technischen Regulierungsstandards (RTS), u. a. zum Register of Information und zur TLPT-Methodik. Aufsichtsbehörden prüfen zunächst vor allem die Umsetzungsreife.

  4. Seit 2026

    Aktive Durchsetzung

    Die Kulanzphase ist beendet: nationale Aufsichtsbehörden führen aktive Prüfungen durch, gleichen das Register of Information automatisiert ab und verhängen erste Bußgelder und Zwangsgelder.

Art. 25 vs. Art. 26 DORA

Welche DORA-Anforderung gilt für euch?

Art. 24 / 25 DORA

Merkmal

Art. 26 / 27 DORA · TLPT

Alle DORA-pflichtigen Unternehmen

Zielgruppe

Von der Aufsicht als „signifikant“ eingestufte Institute

Penetrationstest / VA

Testtyp

TLPT (TIBER-EU-Framework)

Jährlich

Häufigkeit

Alle 3 Jahre

Vollständig abgedeckt

Unsere Leistung

Nicht unser Angebot

Überschaubar, planbar

Aufwand

Sehr hoch, akkreditiertes Team

Der überwiegende Teil des Marktes (Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister, Fintechs, IT-Dienstleister) fällt unter Art. 25 DORA. TLPT ist ausdrücklich am TIBER-EU-Framework ausgerichtet: Ein nach TIBER-EU korrekt durchgeführter Test erfüllt zugleich die DORA-Anforderung. Genau bei Art. 25 setzt unser Pentest an.

Wer ist betroffen?

Für welche Unternehmen im Finanzsektor gilt DORA?

DORA erfasst nahezu die gesamte Finanzbranche und deren IT-Dienstleister. Wenn euer Unternehmen in einem der folgenden Bereiche tätig ist, seid ihr sehr wahrscheinlich DORA-pflichtig.

  1. 01Banken & Kreditinstitute
  2. 02Versicherungen & Rückversicherer
  3. 03Zahlungsdienstleister
  4. 04Wertpapierfirmen
  5. 05Investmentfonds & Asset Manager
  6. 06Krypto-Dienstleister (MiCA)
  7. 07Fintechs & Neobanken
  8. 08Kritische IT-Dienstleister
  9. 09Börsen & Handelsplätze

Was droht bei fehlenden DORA-Nachweisen?

  1. BaFin-Maßnahmen: Die BaFin kann bei fehlenden Nachweisen Auflagen erteilen, den Geschäftsbetrieb einschränken oder Bußgelder verhängen.

  2. Bußgelder nach dem KWG: DORA selbst nennt keine Beträge, sondern überlässt sie den Mitgliedstaaten. In Deutschland stehen bis zu 5 Mio. € auf eine unterlassene Meldung schwerwiegender Vorfälle und auf einen nicht durchgeführten TLPT, bis zu 500.000 € auf die übrigen Verstöße (§ 56 Abs. 5e in Verbindung mit Abs. 6 KWG). Einen Umsatzprozentsatz gibt es dafür nicht.

  3. Verantwortung der Geschäftsleitung: Art. 5 Abs. 2 DORA weist dem Leitungsorgan die letztendliche Verantwortung für den IKT-Risikomanagementrahmen zu. Der Bußgeldtatbestand des § 56 Abs. 5e KWG richtet sich an denjenigen, der verstößt, und trifft damit auch Geschäftsleiter persönlich. Einen eigenen Höchstbetrag für sie kennt DORA nicht.

  4. Reputationsschäden: Sicherheitsvorfälle ohne nachgewiesene Schutzmaßnahmen gefährden Banklizenz, Kundenvertrauen und Geschäftspartnerschaften.

  5. Register-Verstöße: Wird das Register of Information nicht fristgerecht oder unvollständig gemeldet, ist das ein eigenständiger Compliance-Verstoß.

Prüfbereiche

Welche DORA-Anforderungen testen wir technisch?

Art. 25 DORA definiert ein ganzes Spektrum „angemessener Tests“: von Schwachstellenanalysen über szenariobasierte Tests und Sourcecode-Reviews sicherheitskritischer Anwendungen bis zu physischen Sicherheitsprüfungen und Penetrationstests. Unser Pentest deckt die praxisrelevanten Kernbereiche ab und mappt jeden Befund direkt auf die entsprechenden DORA-Artikel.

  1. Netzwerk- & Systemsicherheit

    Segmentierung, Firewall-Konfigurationen, exponierte Dienste und privilegierte Zugänge: Wir prüfen, ob euer Netzwerk den Anforderungen der digitalen Betriebsstabilität standhält.

    Art. 25 DORA · Infrastruktur-Pentest

  2. Zugriffsmanagement & Identitäten

    Active Directory, privilegierte Konten, MFA-Durchsetzung und laterale Bewegungsmöglichkeiten: zentrale Angriffsvektoren im Finanzsektor.

    Art. 25 DORA · AD-Pentest

  3. Anwendungssicherheit

    Web-Applikationen, Banking-Portale, APIs und interne Tools: wir testen auf OWASP Top 10 und finanzsektor-spezifische Schwachstellen und ergänzen bei Bedarf Sourcecode-Reviews für besonders kritische Anwendungen, so wie es Art. 25 DORA für sicherheitskritische Systeme vorsieht.

    Art. 25 DORA · Web-App-Pentest

  4. Physische Sicherheit

    Zutrittskontrolle zu Serverräumen, Rechenzentren und sensiblen Bereichen: Physische Angriffsvektoren sind auch unter DORA relevant.

    Art. 25 DORA · Physical Pentest

  5. Social Engineering & Awareness

    Phishing, Vishing und Pretexting gegen eure Mitarbeiter: Menschliche Schwachstellen sind der häufigste Einstiegspunkt für Angreifer im Finanzsektor.

    Art. 25 DORA · Social Engineering

  6. Drittparteien & IKT-Lieferkette

    Art. 28 DORA verpflichtet euch zu einem laufend aktualisierten Register aller IKT-Drittparteien-Verträge (jährliche Meldepflicht) und zur Überprüfung kritischer IT-Dienstleister, die selbst als „kritischer IKT-Drittdienstleister“ unter direkte ESA-Aufsicht fallen können. Wir prüfen Remote-Zugänge, API-Schnittstellen und Drittanbieter-Integrationen.

    Art. 25 DORA · Supply Chain

Pflicht zur Überprüfung nach Art. 24 Abs. 6 Art. 28 DORA schreibt ein laufend aktualisiertes Register aller IKT-Drittparteien-Verträge vor, das mindestens jährlich an die Aufsicht gemeldet wird. Den Einreichungszeitraum gibt die BaFin jedes Jahr bekannt.

rund 22.000

betroffene Unternehmen in der EU

Seit Jan. 2025

DORA in Kraft, seit 2026 aktive Durchsetzung durch die Aufsicht

5 Mio. €

Bußgeldrahmen in Deutschland, § 56 KWG

Quelle: Verordnung (EU) 2022/2554, Erwägungsgrund 3

Unser Vorgehen

Wie läuft euer DORA-Pentest ab?

Wir begleiten euch von der Scope-Definition bis zum auditfähigen Bericht: strukturiert, termingerecht und vollständig auf die DORA-Artikel gemappt.

  1. Schritt 01

    Scope-Definition & DORA-Mapping

    Gemeinsame Festlegung der zu testenden Systeme, Anwendungen und Prozesse. Wir identifizieren vorab, welche DORA-Artikel für euren Scope relevant sind.

  2. Schritt 02

    Reconnaissance & Angriffsplanung

    OSINT über euer Unternehmen, Netzwerk-Footprinting und Planung realistischer Angriffspfade, so wie echte Angreifer im Finanzsektor vorgehen.

  3. Schritt 03

    Technischer Penetrationstest

    Manuelle Tests nach vereinbartem Scope: Infrastruktur, Active Directory, Web-Applikationen, physische Sicherheit und Social Engineering.

  4. Schritt 04

    Auswertung & DORA-Artikel-Mapping

    Alle Findings werden direkt auf die entsprechenden DORA-Artikel gemappt, für maximale Auditfähigkeit bei BaFin und internen Revisoren.

  5. Schritt 05

    Bericht & Übergabe

    Detaillierter Pentest-Bericht mit CVSS-Bewertungen, DORA-Mapping, priorisierten Maßnahmenempfehlungen und Executive Summary für Vorstand und Geschäftsführung.

DORA-Pentest-Bericht · beispielhafter Auszug Muster
Exponiertes Admin-Interface ohne MFAArt. 25 DORA
Active Directory: Kerberoastable AccountsArt. 25 DORA
Banking-Portal: SQL-Injection in SuchfeldArt. 25 DORA
Phishing-Simulation: signifikanter Anteil der Mitarbeiter reagiert (Beispielwert)Art. 25 DORA
VPN: Veraltete TLS-Version (1.1)Art. 25 DORA
Serverraum: Tailgating ohne GegenwehrArt. 25 DORA
DORA Art. 24 & 25 gemappt Digital Operational Resilience Act (EU) 2022/2554

Beispielhafte Darstellung – keine echten Kundendaten.

Häufige Fragen

DORA & Penetrationstest: eure Fragen

Sehr wahrscheinlich ja. DORA gilt für nahezu alle regulierten Finanzunternehmen in der EU: Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister, Wertpapierfirmen, Fintechs, Krypto-Dienstleister und kritische IT-Dienstleister dieser Unternehmen. Die vollständige Liste findet sich in Art. 2 DORA. Laut Europäischer Kommission sind allein in der EU über 22.000 Unternehmen betroffen.
Nein. TLPT (Threat-Led Penetration Testing nach TIBER-EU) ist nur für systemrelevante Finanzinstitute verpflichtend, die direkt von der EZB oder BaFin als bedeutend eingestuft werden. Der überwiegende Teil des Marktes fällt unter Art. 25 DORA, wo ein strukturierter Penetrationstest ausreicht. TLPT gilt konkret für G-SIIs/O-SIIs, Zahlungsinstitute ab 150 Mrd. € Zahlungsvolumen pro Jahr oder Versicherer mit über 1,5 Mrd. € Bruttoprämien und zugleich über 10 Mrd. € Rückstellungen.
Art. 24 Abs. 6 DORA verlangt mindestens einmal jährlich Tests; Art. 25 nennt die zulässigen Methoden. Wir empfehlen zusätzlich Tests nach wesentlichen Änderungen an eurer IT-Infrastruktur, nach Sicherheitsvorfällen oder nach der Einführung neuer Systeme und Anwendungen. Seit 2026 ist die frühere Kulanzphase vorbei: Aufsichtsbehörden wie die BaFin gleichen die Nachweise aktiv und automatisiert ab.
DORA sieht ausdrücklich einen Proportionalitätsgrundsatz vor (Art. 4 DORA): Umfang und Intensität der Anforderungen richten sich nach Größe, Risikoprofil sowie Art, Umfang und Komplexität eurer Dienstleistungen. Kleine, nicht verflochtene Wertpapierfirmen und bestimmte kleine Zahlungsinstitute profitieren von erleichterten Anforderungen. Betroffen seid ihr aber grundsätzlich trotzdem, sobald ihr unter eine der in Art. 2 DORA genannten Kategorien fallt, nur der konkrete Testumfang wird risikobasiert skaliert.
Die Kosten richten sich nach Scope, Unternehmensgröße und gewünschten Testmodulen. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhaltet ihr ein transparentes Festpreisangebot, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Ein einzelner Testbereich wie Infrastruktur oder Web-App kostet spürbar weniger als ein kombiniertes DORA-Assessment über mehrere Module.
Ja. DORA verpflichtet Finanzunternehmen, auch ihre kritischen IT-Dienstleister zu überprüfen. Gleichzeitig können IT-Dienstleister, die kritische Funktionen für Finanzunternehmen erbringen, selbst als kritische IKT-Drittdienstleister eingestuft werden und eigenen Anforderungen unterliegen. Diese Pflicht ergibt sich aus Art. 28 DORA, der ein laufend aktualisiertes Register aller IKT-Drittparteien-Verträge vorschreibt.
Art. 25 DORA fordert Tests aller IKT-Systeme und -Anwendungen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen. In der Praxis umfasst das Kernbanksysteme, Zahlungsinfrastrukturen, Kundenportale, interne Netzwerke und Remote-Zugänge. Art. 25 DORA nennt dafür ausdrücklich mehrere zulässige Testmethoden, etwa Schwachstellenanalysen, szenariobasierte Tests und Sourcecode-Reviews sicherheitskritischer Anwendungen.
Ein normaler Pentest nach Art. 25 DORA prüft gezielt vereinbarte Systeme innerhalb eines abgegrenzten Zeitraums. TLPT (Art. 26/27, basierend auf dem TIBER-EU-Framework) ist eine mehrmonatige, threat-intelligence-gestützte Simulation eines realen Angriffs auf Produktivsysteme durch akkreditierte externe Tester, inklusive Red-Team-Phase und behördlicher Begleitung. TLPT ist nur für aufsichtlich als signifikant eingestufte Institute verpflichtend; der Großteil der Unternehmen deckt seine DORA-Testpflicht vollständig über Art. 25 ab.

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