CER-Pentest: physische Resilienz testen und nachweisen

Die Richtlinie verpflichtet Betreiber kritischer Einrichtungen, ihre physische Widerstandsfähigkeit zu prüfen und zu dokumentieren. Wir liefern Test und Prüfbericht.

  • Richtlinie (EU) 2022/2557
  • KRITIS-Dachgesetz, in Kraft seit 17.03.2026
  • Prüfbericht für Audit und Behörde

Die vier Ziele aus Artikel 13 und was ein Test davon belegt

Artikel 13 verlangt angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen entlang von vier Zielen. Ein Physical Penetration Test ist das Prüfinstrument für die wichtigsten davon.

1

Vorfälle verhindern

Maßnahmen, die einen Vorfall gar nicht erst zulassen.

Wir versuchen den unbefugten Zutritt tatsächlich. Was uns gelingt, hat die Prävention nicht verhindert.

Test belegt das direkt
2

Physischen Schutz sicherstellen

Zutrittskontrolle, Perimeter, Absicherung der kritischen Bereiche.

Zäune, Schließanlagen, Ausweislogik und der Weg zur Leitwarte werden einzeln auf Wirksamkeit geprüft.

Test belegt das direkt
3

Auf Vorfälle reagieren

Erkennen, melden, eingreifen. Erstmeldung nach Art. 15 binnen 24 Stunden.

Wir protokollieren mit Zeitstempel, ob und wann jemand den Eindringling bemerkt und meldet.

Test misst die Erkennung
4

Sich vom Vorfall erholen

Betrieb wiederherstellen, Ursachen abstellen, ausführlicher Bericht binnen eines Monats.

Kein Gegenstand eines Pentests. Unsere Findings gehen als Eingangsgröße in eure Maßnahmenplanung.

außerhalb unseres Umfangs

Fristen und Haftung

Frist

Das KRITIS-Dachgesetz gilt seit dem 17. März 2026. Die Registrierung über das Portal von BBK und BSI beginnt mit der Rechtsverordnung, die kritische Anlagen festlegt; danach bleiben drei Monate.

Sanktion

Bußgelder bis zu 1 Mio. € nach § 24 KRITIS-Dachgesetz, behördliche Anordnungen bis hin zu vorläufigen Betriebseinschränkungen, öffentliche Bekanntmachung von Verstößen.

Haftung

§ 20 KRITIS-Dachgesetz nimmt die Geschäftsleitung in die Pflicht. Verletzt sie diese, haftet sie ihrer eigenen Einrichtung. Abgeben lässt sich die Pflicht nicht.

Was wir liefern und was nicht

Wir führen den Test durch und dokumentieren ihn als technischen Nachweis für Auditoren und Aufsichtsbehörden. Ob ihr als kritisch geltet, regelt die Rechtsverordnung; die Registrierung erledigt ihr selbst. Rechtsberatung und Zertifizierungen bieten wir nicht an.

Was Artikel 13 im Einzelnen verlangt

  • Physische Zugangskontrollen

    Nur autorisierte Personen in kritische Bereiche. Der Test zeigt, ob die Regel im Betrieb hält oder nur auf dem Papier steht.

  • Perimetersicherheit

    Zäune, Kameras, Beleuchtung und Barrieren sollen einen entschlossenen Angreifer aufhalten, nicht nur abschrecken.

  • Schutz vor Insider-Bedrohungen

    Nicht jede Bedrohung kommt von außen. Social-Engineering- und Insider-Szenarien zeigen, wie weit jemand von innen kommt.

  • Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeitenden

    Wir prüfen, ob Tailgating, Vorwände und Manipulationsversuche erkannt werden oder ob die Tür aufgehalten wird.

  • Notfall- und Incident-Response

    Wie schnell fällt ein physischer Eindringling auf, und wie schnell wird er gemeldet?

  • Schutz kritischer Ressourcen

    Server, Steuersysteme und Leitwarten brauchen den höchsten Schutz. Den testen wir gezielt.

  • Personal und Lieferkette

    Artikel 13 verlangt auch Background-Checks für sicherheitsrelevantes Personal und die vertragliche Weitergabe der Resilienzpflichten an Dienstleister.

Für wen die Richtlinie gilt

Elf Sektoren im Anhang der Richtlinie. Der Verkehrssektor umfasst Luft, Schiene, Straße, Wasser und ÖPNV und steht hier nach Verkehrsträgern in zwei Feldern.

  • Energie
  • Verkehr: Luft & Schiene
  • Verkehr: Straße, Wasser & ÖPNV
  • Bankwesen
  • Finanzmarktinfrastrukturen
  • Gesundheit
  • Trinkwasser
  • Abwasser
  • Digitale Infrastruktur
  • Öffentliche Verwaltung
  • Weltraum
  • Lebensmittel: Produktion, Verarbeitung & Vertrieb

Kritisch ist ein Betreiber, wenn er eine wesentliche Dienstleistung in einem dieser Sektoren erbringt und ein Vorfall sie erheblich stören würde. In Deutschland legt eine Rechtsverordnung zum KRITIS-Dachgesetz die Schwellenwerte fest.

Ablauf in fünf Schritten

  1. 1Scoping und Zieldefinition
  2. 2Reconnaissance
  3. 3Physical Penetration Test
  4. 4Dokumentation und Bewertung
  5. 5Abschlussbericht

Der Abschlussbericht enthält alle Testhandlungen mit Zeitstempel, jedes Finding nach Schweregrad und Ausnutzbarkeit bewertet, die Zuordnung zum Anforderungskatalog aus Artikel 13, einen priorisierten Maßnahmenplan und eine Management-Summary für Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Behörden.

Häufige Fragen

Schreibt CER einen Penetrationstest vor?

Nein. Die Richtlinie nennt keine Testmethode, verlangt aber, dass Betreiber ihre physischen Maßnahmen testen, bewerten und dokumentieren. Der Physical Penetration Test liefert dafür reale Erkenntnisse statt eines Risikomodells auf Papier.

Lassen sich CER und NIS2 zusammen prüfen?

Ja. Ein kombiniertes Assessment testet physische und digitale Angriffswege in einem Durchgang. Beide Nachweise bleiben aber getrennt: CER (Richtlinie 2022/2557) und NIS2 (Richtlinie 2022/2555) stammen aus demselben EU-Paket, ein CER-Nachweis ersetzt jedoch keinen NIS2-Nachweis und umgekehrt.

Wie schnell müssen Vorfälle gemeldet werden?

Artikel 15 verlangt eine Erstmeldung ohne unangemessene Verzögerung, spätestens 24 Stunden, nachdem der Vorfall bekannt wurde, soweit operativ möglich. Ein ausführlicher Bericht folgt spätestens einen Monat später.

Bereit für euren CER-Prüfnachweis?

30 Minuten Erstgespräch, kostenlos. Wir besprechen eure Einrichtungen und klären den Scope, danach folgt ein unverbindliches Angebot.